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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Vorlage Dehoga)

  1. GELTUNGSBEREICH
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS, – PARTNER, VERJÄHRUNG
    1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
    3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
    3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
    4. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i.H. v. 25,00 Euro zu erheben.
    5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
    7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
  4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)
    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
    3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
    4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag.
    5. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.
  5. RÜCKTRITT DES HOTELS
    1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nicht einhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
    2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach100%.
  7. HAFTUNG DES HOTELS
    1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens €3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von €3.500,- im Hotelsafe aufbewahrt werden.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhängerund deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  8. Haftung bei Schäden durch den Hund oder den Gast:
    1.  Jeder Gast übernimmt im Falle eines Schadens , der hier in der Pension Sonnleit`n von Ihm oder seinem Hund verursacht wird die volle Haftung. Bei Ersatzansprüchen verweisen wir ausdrücklich, das wir dem Gast den Wiederbeschaffungswert anrechnen . Der Gast setzt sich selber mit der Versicherung auseinander um die Ersatzansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.
      Wir empfehlen dringend eine Haftpflichtversicherung
    2. Entstandene Schäden sind sofort zu melden, damit Abhilfe vor der Anreise der neuen Gäste geschaffen werden kann. Sollten Schäden zu Spät oder erst nach der Abreise ersichtlich werden und eine Weitervermietung dem nächstem Gast nicht zugemutet werden können,  so haftet der Schadensverursacher (Hundehalter bei Schäden durch den Hund) für den entstandenen Schaden des Mietausfalles in voller Höhe.  Dies gildet auch, wenn der folgende Gast in einem anderen Hotel untergebracht werden muß.
  9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
    3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechtsoder ähnlichem ist ausgeschlossen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  10.  Zusätzliche Bestimmungen finden Sie auf unserer Facebook-Seite: https://www.facebook.com/Sonnleitn.de/about/?ref=page_internal und in unserem Haus in der Gästemappe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hundehalter in der Pension Sonnleit´n

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für Aufenthalte von Hundehaltern und ihren Hunden in der Pension Sonnleit´n (nachfolgend „Pension“ genannt). Durch die Buchung eines Aufenthalts in der Pension bestätigt der Hundehalter sein Einverständnis mit diesen AGB.

2. Anmeldung des Hundes

2.1. Vor der Anreise ist der Hundehalter verpflichtet, die Anzahl, Rasse und Größe des Hundes der Pension mitzuteilen.

2.2. Die Pension behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Hundes abzulehnen, wenn der Hund als gefährlich oder problematisch eingestuft wird.

3. Haftung des Hundehalters

3.1. Der Hundehalter ist für das Verhalten seines Hundes während des gesamten Aufenthalts in der Pension verantwortlich.

3.2. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden, sei es an Einrichtungsgegenständen oder anderen Gästen. Hier gelten die Kosten der Neuanschaffung.

4. Verhalten des Hundes

4.1. Der Hund muss sich in der Pension ruhig und gut erzogen verhalten. Bei unangemessenem Verhalten behält sich die Pension das Recht vor, den Hundehalter aufzufordern, die Pension sofort zu verlassen. Hier gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen.

4.2. Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass der Hund nicht andere Gäste oder Hunde belästigt oder gefährdet.

5. Hygiene und Sauberkeit

5.1. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Hund keine Verschmutzungen in der Pension hinterlässt.

5.2. Die Pension stellt spezielle Bereiche zur Verfügung, in denen der Hund Auslauf hat und sein Geschäft verrichten kann. Der Hundehalter ist verpflichtet, diese Bereiche zu nutzen und Hinterlassenschaften zu entsorgen. Hierfür stehen die notwendigen Utensilien bereit.

6. Gebühren

6.1. Die Pension kann eine zusätzliche Gebühr für den Aufenthalt mit einem Hund erheben. Diese Gebühr wird vor der Buchung mitgeteilt.

7. Haftpflichtversicherung

7.1. Der Hundehalter muss über eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund verfügen.

8. Medizinische Versorgung und Impfungen

8.1. Der Hundehalter muss sicherstellen, dass der Hund alle erforderlichen Impfungen hat und gesund ist, um in der Pension zu bleiben.

9. Freistellung

9.1. Der Hundehalter stellt die Pension von jeglicher Haftung oder Schadensersatzforderung frei, die aus dem Aufenthalt des Hundes in der Pension resultieren könnten.

10. Änderungen der AGB

10.1. Die Pension behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die aktualisierten AGB werden auf der Website der Pension veröffentlicht.

Durch die Buchung eines Aufenthalts in der Pension erklärt der Hundehalter sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hundehalter in der Pension.

Stand: 12.08.2023

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